Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten um die Schenkungs- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.
Erbschafts- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt und daher eng miteinander verwandt. Ihnen unterliegen Erbschaften, Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen. Die Erbschaftsteuer trifft diejenigen, die Vermögen von Todes wegen erwerben. Sie richtet sich nach dem konkreten Erwerb des jeweiligen Erben und knüpft nicht an das hinterlassene Vermögen als Ganzes an. Die Vermögenswerte, die dabei der Erbschaftsteuer unterliegen werden hierbei an die Verkehrswerte des Vermögens angenähert.
Dabei bestehen Besteuerungsunterschiede je nach Art der geerbten Vermögensgegenstände, zum Beispiel kann es bei Immobilien eine sehr große Rolle spielen. Bei einer rechtzeitigen Vorbereitung der Vermögensübertragung lassen sich viele dieser Probleme vermeiden.
Welche Möglichkeiten für Sie am besten sind, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

